NOBODY IS PERFECT", das gilt für Radfahrer, Fußgänger und Kraftfahrzeugführer im Straßenverkehr gleichermaßen. Hier erfahren Sie wichtige Verhaltensregeln für den Straßenverkehr.
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Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gleichermaßen zu gewährleisten, gilt auch für den Fahrradfahrer die Straßenverkehrsordnung (StVO).
Einen Überblick, wie Verstöße gegen die StVO geahndet werden, gibt die folgende Tabelle.
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Am 1. September 2009 trat eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Diese enthält wesentliche Verbesserungen und Erleichterungen für den Radverkehr.
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Die Stadt Duisburg prüft die Möglichkeit der Öffnung von Einbahnstraßen in Gegenrichtung für den Radverkehr. Sämtliche Einbahnstraßen im Stadtgebiet kommen auf den Prüfstand.
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Das Duisburger Straßennetz, damit auch das Radwegenetz, befindet sich fortwährend im Ausbau, Umbau oder wird ausgebessert. Dies bedeutet unweigerlich eines: Baustellen!
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