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Neues Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Duisburg

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept für Duisburg aus dem Jahr 2001 wurde fortgeschrieben. Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat statt gefunden. Die Verwaltung prüft nun die eingegangenen Anmerkungen und Bedenken. Ziel ist es, in Zukunft neue rechtliche Regelungen zu haben, um großflächige zentrenrelevante Einzelhandelsanfragen steuern zu können.

Worum geht es?


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Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist eingebettet in den Prozess der nachhaltigen Stadtentwicklung, in dem momentan im Rahmen des Projektes Duisburg2027 eine gesamtstädtische "Strategie für Wohnen und Arbeiten" mit einem Zeithorizont von 15 bis 20 Jahren erarbeitet wird. Dabei wird das Konzept auch bei der Erarbeitung des neuen Flächennutzungsplans berücksichtigt.

 

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wurde im Auftrag des Amtes für Stadtentwicklung und Projektmanagement von dem Dortmunder Gutachterbüro Stadt + Handel erstellt.

 

Die Ergebnisse des Analyseteils zeigen, dass sich der Duisburger Einzelhandel im Vergleich zum Jahr 2001 positiv entwickelt hat. So konnten fast 130.000 m² an Verkaufsfläche dazu gewonnen werden und seit langem ist wieder ein leichter Kaufkraftgewinn aus dem Umland zu verzeichnen. Dieser Trend soll mit dem neuen Einzelhandels- und Zentrenkonzept fortgesetzt werden, um Duisburgs Funktion als Oberzentrum weiter zu stärken.

 

Im vorliegenden Entwurf zum neuen Einzelhandels- und Zentrenkonzept werden 23 schützenswerte zentrale Versorgungsbereiche gebietsscharf festgelegt und hierarchisch eingestuft. Neben der Innenstadt wurde dabei auch das Zentrum Hamborn Marxloh als ein Hauptzentrum eingestuft, da dort bereits ein vergleichsweise starker Handelsbesatz vorzufinden ist und v.a. Nischensegmente wie Brautmoden verkaufsflächenstark vertreten sind. Durch neue rechtliche Regelungen dürfen in Zukunft nur in den zentralen Versorgungsbereichen großflächige zentrenrelevante Einzelhandelsansiedlungen erfolgen.

 

Die rechtliche Grundlage dafür bilden § 34 Abs. 3 BauGB und § 24a Landesentwicklungsprogramm (LEPro). Welche Sortimente als zentrenrelevant eingestuft werden und welche nicht, legt die Duisburger Sortimentsliste fest. Großflächiger nicht zentrenrelevanter Einzelhandel soll primär ebenfalls in den zentralen Versorgungsbereichen angesiedelt werden bzw. soll sich dieser nur noch auf dafür bestimmte Sonderstandorte konzentrieren. Diese Ausweisungen sollen die bestehenden Duisburger Zentren nicht nur im Bestand sichern, sondern zusätzlich in Zukunft stärken und das Warenangebot aufwerten.

 
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Die Ziele

Die definierten Ziele, die das Duisburger Einzelhandels- und Zentrenkonzept verfolgt sind:

 

  • Steigerung der gesamtstädtischen Ausstrahlung nach außen
  • Sicherstellung einer ausgewogenen Versorgungsstruktur auf der Grundlage der vorhandenen Zentren
  • Weiterentwicklung der ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereiche durch ergänzende Einzelhandelsneuansiedlungen insbesondere in der Innenstadt
  • Sicherung der wohnortnahen Nahversorgung

 

Mit diesen Zielen soll das Konzept eine verlässliche Entscheidungshilfe für die zukünftige Bauleitplanung sein und auch Planungs- und Investitionssicherheit für private Akteure bieten.

 

 
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Wie geht es weiter?

Im weiteren Verfahren erfolgt eine Beteiligung der Behörden, der Nachbargemeinden, der Interessenverbände und der Öffentlichkeit, die Anregungen und Bedenken abgeben können.

 

Die Auslegung im Stadthaus wurde am 25.04.2010 beendet. In den folgenden Wochen werden die Stellungnahmen von der Verwaltung ausgewertet. Dabei wird geprüft, ob die Anregungen Berücksichtigung im Einzelhandels- und Zentrenkonzept finden. Der Rat der Stadt soll turnusmäßig im Oktober 2010 über Inhalte des Konzeptes und die vorgebrachten Stellungnahmen abstimmen.
 
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Das Konzept im Detail

Auf dieser Seite kann das Duisburger Einzelhandels- und Zentrenkonzept, die Kurzfassung, die sieben bezirklichen Sonderteile und die 23 zentralen Versorgungsbereiche als PDF-Dateien heruntergeladen werden.

 
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