Denkmalpflege und Denkmalschutz

Für Denkmalschutz und Denkmalpflege ist die Untere Denkmalbehörde zuständig. Sie handelt nach dem Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW). Übergeordnet sind das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW (Oberste Denkmalbehörde) und die Bezirksregierung Düsseldorf (Obere Denkmalbehörde). Als unabhängiges Fachamt steht der Landschaftsverband Rheinland, Amt für Denkmalpflege im Rheinland und Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, der Unteren Denkmalbehörde beratend zur Seite. Aufgrund der Zweistufigkeit des Denkmalschutzgesetzes werden die umfangreichen Tätigkeiten in die Bereiche Denkmalschutz und Denkmalpflege gegliedert.
Denkmalschutz
Unterschutzstellung von Bau- und Bodendenkmälern, beweglichen Denkmälern und Denkmalbereichen, Führung der Denkmalliste.
Denkmalpflege
Alle Maßnahmen, die sich nach der rechtskräftigen Eintragung in die Denkmalliste bzw. nach Erlass einer Denkmalbereichssatzung im Umgang mit einem Bau- oder Bodendenkmal ergeben, wie Beratung, Betreuung, Erlaubnisse, Zuschüsse, Steuerbescheinigungen.
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- Kurzinformation: Denkmalschutz und Denkmalpflege (pdf, 10,34 KB)
